Auf Malta wird Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind. Da es auf Malta bislang keine wirklich geregelten Jugendschutzbestimmungen wie z.B. in Deutschland gibt, hat die Regierung festgesetzt, dass der Ausschank in Gaststätten und Bars sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken und Ausschank an Jugendliche auf 17 Jahre begrenzt wird. Im Jugendschutzgesetz gilt aber immer auch die schärfe Regelung des Heimatlandes. Z.B. dürfen auf Malta deutsche Jugendliche hochprozentige Alkoholika bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht konsumieren.
Auf Malta wurden die Gesetze hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich jedoch im gesellschaftlichen Ablauf sehr viel geändert hätte. Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extra breiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. In von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt. Gemäß dem Tobacco (Smoking Control) Act, (Kap. 315) dürfen Zigaretten, Zigarren, Tabakprodukte oder Raucherartikel nicht an eine Person unter 18 Jahren abgegeben oder geliefert werden, noch darf eine Person einen Minderjährigen zum Rauchen veranlassen.