Die europäische Krankenversicherungskarte ist möglicherweise nach einem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU nicht mehr gültig. Gesetzlich versicherte Reisende könnten also die garantierte kostenlose Versorgung auf der Insel mit ihrer Karte nicht mehr in Anspruch nehmen, sofern es kein Abkommen darüber gibt. Wer nach England reist, sollte darum im Fall eines harten Brexits vorher prüfen, wie die Erstattungsmöglichkeiten in Drittländern sind oder ob der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist. Möglicherweise gibt es auch individuelle Abkommen der jeweiligen Krankenkassen, die Leistungen weiterhin garantieren. Wir empfehlen unabhängig davon den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da viele gewohnte Leistungen nicht kostenlos sind (Kosten ca. 1,00 – 1,50 €/Tag).
Der Teilnehmer muss alle Transportkosten selbst tragen, die mit seiner Krankheit zu tun haben. Dies gilt genauso für Taxikosten für die Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus wie für teure Krankenrücktransporte (Ausnahme: Notarztwagen).
Wir empfehlen Ihnen die für Sprachschulteilnehmer entwickelte Versicherung der guard.me/ERV, welche bei Wunsch auch im Paket andere empfehlenswerte Versicherungsleistungen abdeckt. Hier können Sie Informationen zu dieser Reiseversicherung erhalten, die Sie im Buchungsvorgang auswählen können.