In der gesetzlichen Krankenversicherung haben GKV-Versicherte auf Malta einen – wenn auch eingeschränkten – Anspruch auf Leistungen:
Voraussetzung für eine Leistung ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Da mit Malta ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird die EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (European Health Insurance Card –EHIC -) benötigt. Bestellen Sie unbedingt für Ihr Kind vor dem Auslandsaufenthalt die EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE, wenn Sie diese nicht schon von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Beachten Sie, dass für jede mitreisende Person eine eigene Karte ausgestellt wird.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblaetterUrlaub/Urlaub_Malta.pdf
Wie in diesem Merkblatt beschrieben, raten auch wir den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung dringend an. Wir empfehlen Ihnen die für Sprachschulteilnehmer entwickelte Versicherung der guard.me/ERV, welche bei Wunsch auch im Paket andere empfehlenswerte Versicherungsleistungen abdeckt. Informationen dazu erhalten Sie, indem Sie hier klicken.