Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 4 Wochen vor Antritt der Reise 10 % des Gesamtreisepreises
- ab 4 Wochen vor Antritt der Reise 25 % des Gesamtreisepreises
- ab 2 Wochen vor Antritt der Reise 50 % des Gesamtreisepreises
- ab 1 Woche vor Antritt der Reise 75 % des Gesamtreisepreises
- am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtreisepreises
Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Gehen Sie dazu bitte auf unseren Link Reiseversicherungen.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu immer einer schriftlichen Mitteilung an uns. Hierbei werden 30,- Euro Bearbeitungskosten fällig. Bei Flugreisen können weitere Kosten hinzukommen, die in der Höhe Kosten für das Flugticket der neuen Reise ausmachen. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass hierdurch keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns pauschal ausgewiesenen Kosten. Ersatzpersonen auf Flugreisen erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Flugticketausstellung, da die Flugtickets namentlich gebucht werden. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung. Ein nichterteiltes Visum berechtigt nicht zum kostenlosen Storno der gebuchten Reise. Bitte lesen Sie auch unsere AGB.