Bildungsurlaub | Malta
für Erwachsene ab 16 Jahre in Valletta
ab 220 €
Qualifizierter Sprachurlaub für jedes Bildungsziel
z.B. 1 Woche G3 Superintensiv Englischkurs
mit 30 Unterrichtsstunden (inkl. 4 Stunden conversation lessons)
ab 220 €
In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer das Recht, sich von Ihrem Arbeitgeber für berufsnahe Weiterbildungen für einen festgelegten Zeitraum freistellen zu lassen. Dieser Anspruch wird über die jeweiligen Landesgesetze von den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.
Grundsätzlich wird eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr gewährt, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von zwei Jahren zu einem Block von zehn Tagen zusammengefasst werden kann. Dies ist bei Sprachkursen unbedingt zu empfehlen.
Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit
Folgende Bundesländer haben unsere G3/G6-Sprachkurse (entweder 30 Unterrichtsstunden/Woche oder 30 Zeitstunden/Woche durch Ergänzung von Einzelunterricht) bzw. uns als Sprachreiseveranstalter anerkannt:
30 Unterrichtstunden/Woche (G3/G6-Sprachkurse):
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
30 Zeitstunden/Woche (G3-Sprachkurs inkl. Conversation Club + 6 Stunden Einzelunterricht):
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
Für Nordrhein-Westfalen akzeptieren wir den Bildungsscheck – Informationen erhalten Sie unter: https://www.mais.nrw/bildungsscheck.
In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mit enthalten, etwa in § 7 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.
Bitte beachten Sie:
Der Arbeitgeber sollte unbedingt rechtzeitig schriftlich über den Bildungsurlaub informiert werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Bildungsurlaub darf nicht mit dem Erholungsurlaub „verrechnet“ werden. Das Gehalt muss weitergezahlt werden. Klären Sie bitte vor Buchungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung ab.
Buchen Sie dann bitte online oder schriftlich einen G3/G6-Sprachkurs (wenn 30 Unterrichtsstunden gefordert werden) bzw. G3 + 6 Einzelunterrichtsstunden (wenn 30 Zeitstunden gefordert werden) mit dem Hinweis im Bemerkungsfeld, dass Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden soll (bitte unter Angabe des zuständigen Bundeslandes).
Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin bescheinigen wir Ihnen, dass Sie für einen anerkannten Bildungskurs angemeldet sind. Die Sprachkurse beginnen ganzjährig jeden Montag. Gerne informieren die Mitarbeiter unseres Teams bei Interesse näher dazu.